Fliegerhorst der Luftwaffe

Die Liste der Luftwaffenstützpunkte in Deutschland ist eine Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland noch genutzten Militärflugplätze, wie sie von der zuständigen Behörde, dem Luftfahrtbundesamt der Bundeswehr, geführt und im derzeit gültigen Military Aviation Manual (Mil-AIP) veröffentlicht wird.

Fliegerhorst ist die Bezeichnung für einen Militärflugplatz der Luftstreitkräfte der Wehrmacht, der Bundeswehr und der Deutschen Marine. Das Heer macht keinen Unterschied zwischen Flugplatz und Flugplatz, sondern verwendet einen eigenen, historisch gewachsenen Namen Fliegerhorst. Daher enthält diese Liste alle militärischen Einrichtungen mit Luftfahrtnutzung, unabhängig davon, ob sie aus ziviler Sicht als Flugplatz oder Flugplatz eingestuft werden würden. Heerespiloten nennen ihren Luftwaffenstützpunkt in der Regel den Heeresflugplatz oder einfach „Flugplatz“. Manchmal wird aber auch der Begriff „Flugplatz“ verwendet (insbesondere für die Beschilderung im öffentlichen Verkehr). Auch in Deutschland werden die amerikanisch-amerikanischen Einrichtungen auf Englisch genannt.

Der Vollständigkeit halber werden auch die drei vom Militär genutzten zivilen Flughäfen und die sechs „Army Heliports“ (AHP) beschrieben, wie sie in der offiziellen Liste der „Militärflugplätze“ aufgeführt sind. Diese Heliports werden nur von der US-Armee betrieben. Einige der Heliports sind ehemalige Luftstützpunkte, die noch von Hubschraubern genutzt werden. Deshalb haben einige Heliports auch eine Startbahn.

Weitere Informationen zu den Militärflugplätzen und eine detaillierte Liste der ehemaligen und inaktiven Luftwaffenstützpunkte in Deutschland sowie der dort stationierten Einheiten und Verbände finden Sie im Artikel Militärflugplatz. Informationen über Flugplätze ausländischer Streitkräfte in Deutschland finden Sie auch im Artikel Ausländische Militärflughäfen in Deutschland.